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Bau-, Wegbau- und Wasserkommission

Die Baukommission ist die Baubehörde der Gemeinde. Sie besteht aus fünf Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Sie ist zuständig für das Baubewilligungsverfahren. Die Aufgaben der Baukommission ergeben sich aus der kantonalen Baugesetzgebung und aus dem Bau- und Zonenreglement. Die Baukommission kann zu wichtigen Fragen der Ortsplanung zuhanden der Planungsbehörde Stellung nehmen. Sie ist eine ständige Kommission, gewählt alle vier Jahre durch die Stimmberechtigten.

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